AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge über die mietweise Überlassung der Offsite Lab Spaces (Workshop- und Meetingräume) zwischen der Offsite Lab AG (nachfolgend „Offsite Lab“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend auch „Kunde, Mieter, Nutzer, Gast, Besucher“), gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet, sowie für alle damit

zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Offsite Lab, ihrer Partner und Lieferanten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern die Offsite Lab nicht ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zustimmt.

II. Vertragsgegenstand

Die Offsite Lab ermöglicht dem Kunden die Nutzung der Lab Spaces und der darin befindlichen Einrichtungsgegenstände im vertraglich vereinbarten Umfang, insbesondere für Meetings, Workshops, Tagungen, Konferenzen, Schulungen und sonstige – auch private – Events (nachfolgend gemeinsam „Veranstaltungen“). Zusätzlich bietet die Offsite Lab dem Kunden gegen Entgelt weitere Leistungen und Dienste (z.B. Catering-Service, Gruppenaktivitäten, Erlebnisse) an. Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung der vereinbarten Vergütung zu den

vereinbarten Zahlungsmodalitäten.

Benötigt der Kunde für die Veranstaltung(en) zusätzliches Material, Catering, Getränkelieferungen oder sonstige Verpflegung, wird er die Offsite Lab informieren und entsprechende Leistungen nicht ohne Genehmigung der Offsite Lab selbst erbringen oder von Dritten beziehen.

Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Termin der Veranstaltung mehr als sechs Monate, kann die Offsite Lab aus berechtigtem Grund angemessene Preisänderungen vornehmen. Ein berechtigter Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der von der Offsite Lab beauftragte Dienstleister (z.B. Catering- oder Getränke-Service) seine Preise bzw. Konditionen nach Abschluss des Vertrages ändert. In einem solchen Fall ist die Offsite Lab berechtigt, die Vergütung entsprechend zu erhöhen. Im selben Umfang ist die Offsite Lab verpflichtet, Kostensenkungen an den Kunden weiterzugeben.

Ein Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

III. Zahlungen, Rechnungsänderungen

Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, ist die Vergütung der Raummiete ohne Abzug direkt nach Bestätigung der Offerte fällig. Danach gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen der Offsite Lab. Die Schlussrechnung (falls Catering, Services, Zusatzleistungen etc.) wird nach der Veranstaltungversandt und ist innerhalb von dreißig (30) Tagen ohne Abzug nach Erhalt fällig. Die Höhe und der genaue Zahlungstermin werden im Angebot festgelegt.

Ab Verzugseintritt ist die Offsite Lab berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.

Änderungswünsche und Reklamationen des Kunden zu Rechnungen oder anderen Belegen, die auf einen Fehler oder ein Versehen der Offsite Lab zurückzuführen sind, sind kostenfrei.

IV. Haftung der Offsite Lab

1. Die Offsite Lab haftet: a) nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei der Übernahme von Garantien, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;

b) für jede schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), wobei die Haftung bei Vermögens- und

Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist;

c) eine verschuldensunabhängige Haftung der Offsite Lab wird ausgeschlossen;

d) eine weitergehende Haftung der Offsite Lab ist ausgeschlossen.

V. Verhaltenspflichten des Kunden

Der Kunde hat die überlassene Lab und die Allgemeinflächen sowie das darin befindliche Inventar – insbesondere technische Einrichtungen – sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen sind der Offsite Lab unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehenden Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung

des Kunden die Allgemeinflächen und die Lab nutzen, verursacht werden.

Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem Offsite Lab Standort oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf der Offsite Lab schaden könnten.

Der Kunde ist für die von ihm in die Lab mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Die Offsite Lab haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Offsite Lab zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über die Offsite Lab versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.

Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in die Lab gelangte Dritte verursacht wurden. Der Kunde hat die überlassene Lab vor Zugriff durch Dritte sowie allfällige ihm überlassene Badges vor Verlust und Diebstahl zuschützen. Badges dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit der Offsite Lab vereinbart ist.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen an die Durchführung der Veranstaltung (z.B. etwaige einzuholende Genehmigungen, Anmeldungen, Abführen von Gebühren) erfüllt und dass bei Durchführung der Veranstaltung die gesetzlichen (insbesondere öffentlich-rechtlichen) Vorschriften eingehalten werden. Bei schuldhaften Verstößen stellt der Kunde die Offsite Lab von allen Forderungen Dritter insoweit frei.

Für das Mitbringen eigener alkoholischer Getränke erhebt die Offsite Lab ein Zapfgeld von CHF 8.- pro Flasche. Für mitgebrachtes Catering wird eine Pauschale von CHF 250.- bis 50 Personen und ab 100 Personen CHF 450.- erhoben.

Beim Verlust eines Zugangsschlüssel/Badge werden CHF 40.- Administrative Kosten erhoben.

Ab 22:00 Uhr werden bei Veranstaltungen jeglicher Art Nachtgebühren verrechnet. Die Nachtgebühr kann je nach Buchung variieren. In der Regel liegt der Nachtzuschlag pro Stunde bei CHF 150.

VI. Verwendung von Logos

1. Die Verwendung des Logos der Offsite Lab sowie des Logos des Glattzentrum (Glatt) ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Offsite Lab nicht gestattet.

2. Der Kunde verpflichtet sich, das Logo der Offsite Lab und das Logo des Glattzentrum weder zu verändern noch für Zwecke zu verwenden, die dem Ansehen der Offsite Lab oder des Glattzentrum schaden könnten.

VII. Drohnenflüge

1. Drohnenflüge sind auf dem gesamten Gelände der Offsite Lab grundsätzlich nicht gestattet.

2. Ausnahmen von diesem Verbot können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Offsite Lab gemacht werden.

VIII. Rücktritt, (Teil-)Stornierungen und Vergütungsreduzierungen

1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Offsite Lab gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist die Offsite Lab zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Soweit der Kunde vor Beginn der Veranstaltung unwiderruflich in Textform erklärt, die vertraglich vereinbarten Leistungen am vereinbarten Termin der Veranstaltung nicht (Stornierung) oder bei einer mehrere Tage umfassenden Veranstaltung teilweise nicht in Anspruch zu nehmen (Teilstornierung), gewährt die Offsite Lab dem Kunden eine Reduzierung der Vergütung nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern 3 und 4.

3. Geht die Erklärung im Falle einer Stornierung der Veranstaltung der Offsite Lab zu:

◦ Absage 60 - 41 Tage vor Anlass: 25% des Auftragswerts

◦ Absage 40 - 26 Tage vor Anlass: 50% des Auftragswerts
◦ Absage 25 - 15 Tage vor Anlass: 70% des Auftragswerts

◦ Absage 14 - 0 Tage vor Anlass: 100% des Auftragswerts

4. Im Falle einer Teilstornierung gilt Abs. 3 entsprechend für den oder die stornierten Tage. Bei einer später erfolgenden Teilstornierung wird die gesamte Vergütung berechnet.

5. Hat der Kunde bereits im Voraus geleistet, erstattet die Offsite Lab infolge der Reduzierung zu viel gezahlte Beträge zurück. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Vergütungsreduzierung um eine im Interesse des Kunden eingeräumte Regelung handelt, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Nach dem 30. Arbeitstag vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Vergütungsreduzierung mehr.

6. Die Offsite Lab muss sich jedoch in jedem Fall den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die die Offsite Lab aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.

7. Die Stornierungskosten für bereits beauftragtes bzw. bestelltes Catering, andere Services und/oder Zusatzleistungen werden dem Auftraggeber mit 100% belastet, falls diese nicht mehr stornierbar sind.

IX. Beendigung des Vertrags

Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags die genutzte Lab und Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe der Lab bestehende Zustand ist wiederherzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Teppichen, Wänden oder Inventar wird die Offsite Lab auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemessenen

Aufwandspauschale von 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen; die Aufwandspauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde geringere Kosten nachweist. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Übersendung der Rechnung durch die Offsite Lab zu zahlen.

Die Offsite Lab kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie nicht innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung entfernt werden. Nach 14 Tagen ist die Offsite Lab befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten bzw. zu entsorgen.

X. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung

1. Gegenüber Zahlungsansprüchen der Offsite Lab kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.

2. Der Kunde ist zu einer Minderung der Vergütung nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3. Das Recht des Kunden, etwaige Ansprüche auf Rückzahlung minderungsbedingt überzahlter Vergütungen oder sonstige Ansprüche gegen die Offsite Lab gesondert geltend zu machen, wird durch vorstehende Regelungen nicht berührt.

XI. Schlussbestimmungen

Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Zürich. Es gilt Schweizer Recht.

Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abgedungen werden.

Die Offsite Lab behält sich vor, diese Bedingungen zu ändern, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies ist der Fall bei weniger gewichtigen Bestimmungen dieser Bedingungen, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die die Art und den Umfang der

vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen. Der Kunde wird über die Änderung rechtzeitig benachrichtigt.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige oder – soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertige Regelung zu ersetzen.